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THEMA: Genossenschaftssatzung, die Perfektion der Perversion

Genossenschaftssatzung, die Perfektion der Perversion 11 Jahre 2 Monate her #1

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Nach § 1 Genossenschaftsgesetz, Wesen der Genossenschaft (= Link) kann eine Genossenschaft nur einem Zweck dienen, der Förderung der Mitglieder. Nichts kann herangezogen werden um die Genossenschaft als Ganzes hervorzuheben. Jeder Vorteil muss beim Mitglied ankommen. Ist daher die Satzung mancher Volksbanken und Raiffeisenbanken die Perfektion der Perversion. Welchen Nutzen hat es für ein Mitglied wenn man als Zweck die Verwertung von Grundstücken in die Satzung geschrieben hat. Ist die Satzung der Volksbank Raiffeisenbank Mangfalltal-Rosenheim eG und wahrschienlicher vieler anderer Genossenschaftsbanken gesetzwidrig? Darf eigentlich eine Genossenschaft Eigentum eines Mitgliedes verwerten, oder verstößt das generell gegen § 1 des Genossenschaftsgesetzes?
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